Besonderheiten in der Privatpraxis

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Thema und wird momentan häufig in den Medien erörtert.

Viele der in den Medien getroffenen Statements betreffen allerdings primär gesetzlich versicherte Patienten, die rund 90 % der Bevölkerung ausmachen.

Ich möchte Ihnen hier ein paar Informationen zu den Besonderheiten in Bezug auf die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und das eRezept (elektronische Rezept) in der Privatpraxis erläutern.

eAU

Seit Januar 2023 besteht in den Kassenarztpraxen die Pflicht,   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch direkt an die zuständigen Krankenkassen zu übermitteln. Von dort kann der Arbeitgeber diese dann abrufen.

Diese Möglichkeit der eAU existiert für Privatversicherte bislang nicht.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss weiterhin in Papierform ausgedruckt und an den Arbeitgeber bzw. unter Umständen auch an die Krankenkasse weitergeleitet werden.

Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) plant derzeit ebenfalls eine digitale Lösung.

eRezept

Der Einsatz des eRezeptes erfordert bestimmte Voraussetzungen auf Seiten des Patienten und auf Seiten der Arztpraxis.

Zur Nutzung des eRezeptes benötigt der Patient seine Krankenversichertennummer, eine GesundheitsID und die E-Rezept-App der „gematik“. Mit diesen Daten erfolgt dann ein online Check-in bei der betreffenden Arztpraxis.

Bislang erfüllt nur ein sehr geringer Teil der Privatversicherten diese Voraussetzungen.

Auf Seiten der Arztpraxis ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich.

Diese ist für Kassenarztpraxen mittlerweile verpflichtend, nicht jedoch für Privatpraxen.

Den Kassenarztpraxen wird ein Teil der entstehenden Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erstattet;  bei Privatpraxen ist das nicht der Fall.

Da bislang nur ein verschwindend geringer Anteil meiner Patienten das eRp prinzipiell nutzen könnte, habe ich mich aufgrund der hohen Kosten zunächst gegen den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) entschieden.

Auf Seiten der PKV gibt es Bestrebungen alternative Lösungen zu schaffen.

Bis dahin wird es in meiner Praxis weiterhin nur Rezepte in Papierform geben.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Bildnachweis: Foto von Lauren Mancke auf Unsplash