Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Thema und wird momentan häufig in den Medien erörtert. Dabei werden die, für gesetzlich und privat Versicherte im Grundsatz unterschiedlichen Regelungen gerne verallgemeinert dargestellt. Viele der in den Medien getroffenen Statements betreffen gesetzlich versicherte Patienten, die rund 90 % der Bevölkerung ausmachen.

Ich möchte Ihnen hier ein paar Informationen zu den Besonderheiten in Bezug auf die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), das eRezept (elektronische Rezept) und die ePA (elektronische Patientenakte) für Sie als privat versicherten Patienten erläutern.

Im Grundsatz gilt:
eAU, eRezept und ePA sind derzeit ausschließlich für gesetzlich versicherte Patienten geregelt.

Über diese Regelung wird ein einheitlicher Standard für die nötige Infrastruktur geschaffen. Für Arztpraxen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, ist eine Infrastruktur nach diesem Standard verpflichtend und wird daher bezuschusst.

Die privaten Krankenversicherungen befinden sich derzeit im Prozess, eine analoge Regelung zu finden.

Konkret bedeutet das für

  • eAU
    Seit Januar 2023 besteht die Pflicht, Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen von gesetzlich Versicherten elektronisch direkt an die zuständigen Krankenkassen zu übermitteln. Von dort kann der Arbeitgeber diese dann abrufen.
    Die Möglichkeit der eAU existiert für Privatversicherte bislang nicht.
    Die Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung muss weiterhin in Papierform ausgedruckt und an den Arbeitgeber bzw. unter Umständen auch an die Krankenkasse weitergeleitet werden.
  • eRezept
    Zur Nutzung des eRezeptes benötigen Sie Ihre Krankenversicherten­nummer, eine GesundheitsID und die E-Rezept-App der „gematik“. Mit diesen Daten könnte ein online Check-in bei Ihrer Arztpraxis erfolgen und damit wäre die Nutzung des eRezeptes theoretisch möglich.
  • ePA
    Bisher bieten nur wenige private Kranken­versicherungen die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte anzulegen. Wie eingangs erwähnt existieren noch keine flächendeckenden, einheitlichen Regelungen.

Bislang hat ein eher geringer Anteil meiner Patienten Interesse an der Nutzung von eRezept und ePA geäußert.

Zusätzlich ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit hohen Kosten verbunden und es ist bisher nicht klar, ob diese Infrastruktur von allen privaten Krankenversicherungen unterstützt werden wird.

Daher habe ich mich entschlossen, vorerst mit der Investition in die Infrastruktur abzuwarten, bis eine einheitliche, verbindliche Lösung vereinbart wird.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.